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Ihr Kfz-Gutachter für Quickborn

Seit über 30 Jahren sind wir ein Synonym im Bereich Kfz-Gutachten, Transport- und Kfz-Schäden. Das Sachverständigen Büro H.-D. Schmidt ist Ihr zuverlässiger Partner für Quickborn seriös, schnell und kompetent. Auf unsere Leistungen können Sie sich verlassen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

zuverlässig

Wir sind immer für Sie Kunden da! Egal zu welcher Uhrzeit und wo Sie gerade sind. Kfz - Gutachter H.- D. Schmidt ist die Nr.1 in Quickborn!

seriös

Unser Service wird von Ulzburger Kunden und Werkstätten als ausgezeichnet eingestuft. Beratung und Service sind für uns selbstverständlich

schnell

Laut Kundenaussagen ist das Kfz-Sachverständigen Büro H-D. Schmidt eines der schnellsten in Quickborn.

kompetent

Wir verfügen über LVS, BVS und BDSH Zertifikate. Seit über 30 Jahren sind wir für unsere Kunden da.


Die Versicherungen bieten mittlerweile sehr oft an den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln und vermitteln dann auch sofort einen eigenen Kfz-Gutachter. Sie als Geschädigter haben jedoch nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadensermittlung zu beauftragen! Weiterhin gehen wir mit keiner Versicherung Kooperationsverträge ein und garantiere meinem Auftraggeber damit absolute Objektiviät! Denn wir vertreten die Interessen und Ansprüche unseres Auftraggebers und nicht die der gegnerischen Versicherung! Wir besichtigen Ihr Fahrzeug auch bei Ihnen in Quickborn - unbürokratisch, schnell und 24h täglich.

Kfz Gutachten

Kfz-Gutachten
Wir sind für Sie da!

Wann immer Sie einen kompetenten Ansprechpartner für ein Kfz-Gutachten benötigen! Wir sind für Sie da. Das Kfz-Sachverständigen Büro H.-D Schmidt ist der Kfz-Gutachter in Quickborn, den Sie bedingungslos vertrauen können.


Neuer Service für meine Kunden
Kaskoschadengutachten bieten wir Ihnen ab sofort zum Festpreis von 200,00 € an, unabhängig von der Schadenshöhe. Anfahrtskosten inkl. Ihr Vorteil, die Unabhängigkeit des Sachverständigen. Bei Kaskoschäden bestimmt die Versicherung den Gutachter. Trotzdem hat der Geschädigte die Möglichkeit einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, leider muss er hierfür die Kosten selber tragen. In einigen Fällen jedoch übernimmt auch die Kaskoversicherung die Kosten des unabhängigen Sachverständigen, dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sehr wahrscheinlich Sie die Kosten selber tragen werden. Eine unabhängige Schadenfeststellung zu einem bezahlbaren Preis ist jedoch für Sie zum Vorteil.

Unfall? Was tun?

 

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, NOTIEREN SIE das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen, Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen), bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.


FOTOGRAFIEREN SIE nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte. Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.


BESTEHEN SIE DARAUF, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschadenhandelt. Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschadeneinen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständigesei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, derSchaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.


SCHALTEN SIE möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer ein.


BEACHTEN SIE BITTE Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVS, LVS & BDSH über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion.

Service - Was können wir für Sie tun?

Fahrzeugbewertung

Wieviel ist mein Fahrzeug noch wert?

Kfz-Gutachten

Unsere Meinung hat Gewicht bei Versicherungen und Werkstätten!

Beweissicherung

Schnelle Hilfe vor Ort. Wir achten auf jedes Detail.

 

Wertgutachten

Verlässliche Wertgutachten mit Garantie.

Kostenvoranschlag

Holen Sie sich ein verbindliches Angebot ein.

Transportschäden

Wir beurteilen verlässlich und professionell die Schadenshöhe.


1. Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Quickborn
2. Wir kalkulieren mit den besten Kalkulationsprogrammen
3. Unsere Kfz-Sachverständigen müssen sich mindestens dreimal im Jahr weiterbilden.
4. Wir haben spezialisierte Kfz-Sachverständige auch für Transportschäden
5. Sie müssen für nicht selbstverursachte Schäden nicht in Vorkasse treten!
6. Schadenaufnahme auch bei Bagatellschäden unter 750,- Euro Reparaturkosten!
7. Direkter elektronischer Versand der Schadensgutachten zur gegnerischen Partei
8. Laut Kundenaussagen sind wir eines der schnellsten Kfz-Sachverständigenbüros in Quickborn

Kontakt

Kfz-Sachverständigenbüro

ADRESSE

Kfz-Sachverständigen Büro H.-D. Schmidt

U. Schmidt

Wiesenstraße 46 A, 22850 Norderstedt



 

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Mobil: 0172-450 92 98
Festnetz: 040 525 74 30
Fax: 040 525 79 08